Evaluation der Bayerischen Fernprüfungserprobungsverordnung (BayFEV)

 

Gegenstand

Vor dem Hintergrund der Pandemielage im Sommersemester 2020 und den damit verbundenen Kontaktbeschränkungen standen die bayerischen Hochschulen vor der Herausforderung, anstehende Prüfungen in weiten Teilen auf digitale Formate umzustellen. Mit der Verordnung zur Erprobung elektronischer Fernprüfungen an den Hochschulen in Bayern (Bayerische Fernprüfungserprobungsverordnung – BayFEV) vom 16. September 2020 hat der Freistaat Bayern rückwirkend zum Semesterbeginn am 20. April 2020 einen rechtssicheren Rahmen zur Durchführung elektronischer Fernprüfungen geschaffen, d. h. für Prüfungen, die elektronisch und nicht mehr in einem vorgegebenen Prüfungsraum, aber unter Aufsicht abgelegt werden. Neben datenschutzrechtlichen Aspekten regelt die Bayerische Fernprüfungserprobungsverordnung u. a. auch Fragen zur Authentifizierung der Prüflinge, zur Videoaufsicht und zum Umgang mit technischen Störungen.

Die Regelung in Art. 61 Abs. 10 BayHSchG sowie die Bayerische Fernprüfungserprobungsverordnung sollen auf der Grundlage des gesetzlichen Evaluierungsauftrags während der Erprobungsphase bis 2024 – gemäß Beauftragung durch das Bayerische Wissenschaftsministerium – vom IHF begleitend evaluiert werden.

 

Forschungsfragen

  • Wie funktioniert die technische und praktische Umsetzung von elektronischen Fernprüfungen an den bayerischen Hochschulen und welche Schwierigkeiten treten dabei ggf. auf?
  • Welche Bedingungen müssen vorliegen, damit Chancengleichheit sowohl über Prüfungsjahrgänge hinweg als auch bei Alternativprüfungen in Fern- versus Präsenzformat gewährleistet werden kann?
  • Welche Erfahrungen haben die Beteiligten mit elektronischen Fernprüfungen im Rahmen der BayFEV gemacht und welche Änderungs- und Entwicklungsbedarfe sehen sie sowohl im Hinblick auf die BayFEV als auch auf deren Umsetzung in den Hochschulen?
  • Welche Änderungs- und Entwicklungsbedarfe ergeben sich insbesondere aus anhängigen oder abgeschlossenen Beschwerden und Gerichtsverfahren?
  • Inwieweit verändern elektronische Fernprüfungen, was und wie geprüft wird (Prüfungskultur)? Welche Rückwirkungen hat der Einsatz elektronischen Fernprüfungen auf Lehren und Lernen an den Hochschulen und wie werden diese von den Beteiligten beurteilt?
  • Wo sehen die bayerischen Hochschulen aktuelle oder zukünftige Anwendungsfelder für den Einsatz von elektronischen Fernprüfungen?
  • In welchem quantitativen Umfang wurden bzw. werden elektronische Fernprüfungen an den bayerischen Hochschulen durchgeführt?

 

Bearbeiter

Dr. Thorsten Lenz, Uwe Embert, Dr. Maike Reimer, Dr. Johanna Witte