Nebenberufliche Vernetzung von Hochschulräten an deutschen Universitäten
Gegenstand
Hochschulräten an deutschen Universitäten kommt u. a. eine Schnittstellenfunktion zwischen Hochschule und Gesellschaft zu. Sie sollen zur besseren Vernetzung der Hochschulen mit den verschiedenen gesellschaftlichen Interessengruppen beitragen und so hochschulexterne Perspektiven und Kompetenzen in die strategischen Entscheidungsprozesse der Hochschulen (z. B. bei der Hochschulentwicklungsplanung oder der Schwerpunktbildung in der Forschung) einbringen. Auf diesem Wege soll die Planungs- und Entscheidungsqualität der Hochschulen verbessert werden. Inwieweit Hochschulräte diese in sie gesetzten Erwartungen erfüllen können, hängt maßgeblich davon ab, ob und wie intensiv Hochschulratsmitglieder neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit auch über nebenberufliche Mandate (z. B. in Stiftungskuratorien oder Aufsichtsräten) in anderen gesellschaftlichen Teilbereichen vernetzt sind.
Forschungsfragen
- Wie intensiv sind Hochschulratsmitglieder an deutschen Universitäten über ihre nebenberuflichen Mandate in verschiedenen gesellschaftlichen Teilbereichen (z. B. Wirtschaft, Kultur, Stiftungen, Politik) außerhalb des Hochschulsystems vernetzt?
- Wie unterscheiden sich diese Netzwerke anhand struktureller Merkmale von Hochschulen (z. B. Größe, Fächerstruktur)?
- Welche Muster lassen sich im Hinblick auf die geographische Ausbreitung dieser Netzwerke (regional, überregional oder international) erkennen?
Bearbeiter
Dr. Thorsten Lenz