Situation der schwerbehinderten Beschäftigten an bayerischen Hochschulen
Gegenstand
Der Freistaat Bayern ist nach § 154 SGB IX gesetzlich verpflichtet, auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Men-schen zu beschäftigen. Die Erfüllung dieser Pflicht setzt voraus, dass im Durchschnitt an sämtlichen staatlichen Dienststellen und damit auch an den Hochschulen diese Quote erreicht wird. Nach den Daten aus dem Anzeigeverfahren nach § 163 Abs. 2 SGB IX erfüllt der Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst die Quote im Gegensatz zu den meisten anderen Ressorts nicht. Das Forschungsprojekt soll deshalb mit wissenschaftlichen Methoden untersuchen, welche spezifischen Bedingungen für die Beschäftigung schwerbehinderter Personen an den bayerischen Hochschulen gelten und wie diese ggf. die Schwerbehindertenquote beeinflussen.
Forschungsfragen
- Gibt es hochschulspezifische Merkmale im Hinblick auf die Be-schäftigung schwerbehinderter Personen?
- Inwiefern wirken sich individuelle Verhaltensmuster der Betroffenen, wie etwa das Verschweigen einer Schwerbehinderung oder Ausgrenzungsängste, auf die im Meldeverfahren nach § 163 SGB IX ermittelte Schwerbehindertenquote aus?
- Welche Bedeutung hat die demographische Entwicklung für die (zukünftige) Entwicklung der Schwerbehindertenquote?
- Mit welcher Quote bewerben sich Schwerbehinderte auf ausge-schriebene Stellen und wie verhält sich im Vergleich dazu die Quote der Schwerbehinderten bei den Einstellungen?
- Gibt es signifikante Unterschiede in der Schwerbehindertenquote zwischen verschiedenen Personalkategorien an den Hochschulen?
- Welche Strategien und Maßnahmen ergreifen die Hochschulen, um attraktive Arbeitsbedingungen für schwerbehinderte Menschen zu schaffen, und wie ist der aktuelle Stand der Barrierefreiheit an den bayerischen Hochschulen?
Bearbeiter
Dr. Thorsten Lenz, Thorben Janousch