Studentische Mitwirkung in den Hochschulen

 

Gegenstand:

In diesem Projekt wurde die Beteiligung der Studierenden bei der Entscheidung über die Verwendung der Studienbeiträge und Studienzuschüsse untersucht. Im bayerischen Hochschulgesetz wurde festgeschrieben, dass die Studierenden bei der Entscheidung über die Höhe der Studienbeiträge und über die Verwendung der Einnahmen paritätisch zu beteiligen sind (Art. 71 Abs. 2 Satz 1 BayHSchG alte Fassung). Eine analoge Regelung gilt für die Beteiligung der Studierenden bei der Entscheidung über die Verwendung der Studienzuschüsse (Art. 5a Abs. 4 BayHSchG).

Ziel der Studie war es, die Umsetzung der Vorgabe der paritätischen Beteiligung der Studierenden an der Entscheidung über die Verwendung der Studienzuschüsse bzw. ehemals Studienbeiträge an den bayerischen Hochschulen vergleichend darzustellen. Damit war die Absicht verbunden, das Wissenschaftsministerium über die Umsetzung der Vorgabe zu informieren, die Vielfalt möglicher Ausgestaltungen aufzuzeigen und den Hochschulen Anregungen für eine mögliche Weiterentwicklung der von ihnen gewählten Entscheidungsverfahren zu geben. Nicht zuletzt war von Interesse, welche Faktoren und Gestaltungsparameter zu einer konstruktiven Wirkung der studentischen Mitwirkung an Entscheidungen innerhalb der Hochschule – auch über das Thema Studienbeiträge/Studienzuschüsse hinaus – beitragen.

 

Aktueller Stand:

Das Projekt wurde im Dezember 2013 mit einer Drucksache abgeschlossen, die dem Wissenschaftsministerium und den bayerischen Hochschulen zuging.

 

Ergebnisse:

Der Vergleich der Studienbeitrags- und Studienzuschusssatzungen der neun bayerischen Universitäten zeigt eine große Bandbreite von Umsetzungen auf. Diese bewegen sich im Spannungsfeld zwischen paritätischer Beteiligung der Studierenden an der Entscheidung über die Verwendung einerseits und dem aus der Haushaltsverantwortung abgeleiteten Letztentscheidungsrecht der Hochschulleitungen andererseits.

Wichtige Unterschiede liegen im Grad der Zentralität der Entscheidungen über die dezentrale Mittelverteilung und in der Zahl der Verfahrensstufen. So steht auf der einen Seite ein Modell, das eine deutliche zentrale Steuerung durch die Hochschulleitung mit einem komplexen, mehrfach gestuften Entscheidungsprozess verbindet (Universität Regensburg, Technische Universität München), und auf der anderen Seite ein Modell, das durch abschließende dezentrale Entscheidungen in den Fakultäten in Verbindung mit einem einfachen, flachen Entscheidungsverfahren gekennzeichnet ist (Universitäten Augsburg und Würzburg).

Jenseits der formalen Umsetzung in den Satzungen zeigten Interviews mit Akteuren in den Universitäten Augsburg und Regensburg, dass die gewachsene und gelebte Gesprächskultur in den Studienbeitrags- und Studienzuschussgremien – sowie, wo diese nicht direkt in den Gremien mitwirken, zwischen Leitungsverantwortlichen und Mitgliedern dieser Gremien – ausschlaggebend für das Einvernehmen bei den Verwendungsentscheidungen und damit auch für die Akzeptanz des Verfahrens und der getroffenen Entscheidungen ist. Eine solche Gesprächskultur lässt sich nicht eins zu eins aus formal in der Satzung geregelten Verfahrensmerkmalen ableiten. Allerdings scheint ein Verfahren, welches die Studierenden als Partner nicht nur in der Entscheidungsvorbereitung, sondern auch bei den Verwendungsentscheidungen selbst partnerschaftlich einbezieht, eine solche Kultur zu erleichtern.

 

Johanna Witte